Wimbledon-Qualifikation: Rodionov hält Österreichs Fahne hoch
Im Gegensatz zu den starken rot-weiß-roten Auftritten in der French-Open-Qualifikation hat in dieser Woche das dritte Grand-Slam-Event des Jahres aus österreichischer Sicht nicht nach Wunsch begonnen. Mit Jurij Rodionov meisterte beim Wimbledonturnier 2026 einzig der wohl auch stärkste Rasenspieler aus einem ÖTV-Quartett die erste Hürde der in Roehampton veranstalteten Vorausscheidung. Direkt vom Finaleinzug beim ATP-75-Challenger in Dublin gekommen, bezwang der auf 30 gesetzte Niederösterreicher (ATP 139) zum Start am Montag den britischen Lokalmatador Oliver Crawford (ATP 232) mit 6:4, 6:4. Sein Kontrahent in der zweiten Runde ist am Mittwoch um 13:00 Uhr MESZ auf Court 10 der Schweizer Remy Bertola (ATP 187). Insgesamt drei Siege sind erforderlich, um beim Rasenklassiker in London den Hauptbewerb zu erreichen. Sebastian Ofner bzw. Anastasia Potapova, Lilli Tagger und Sinja Kraus sind für diesen auf dem direkten Wege qualifiziert.
Für Lukas Neumayer, Joel Schwärzler und Julia Grabher brachte der kurze Ausflug aufs Grün hingegen keine Erfolgserlebnisse. Der erstgenannte Salzburger (ATP 170) unterlag am Montag dem auf 22 gereihten, serbischen Ex-Weltranglisten-23. Dusan Lajović (ATP 153) mit 4:6, 4:6. Gleichfalls am Eröffnungstag musste sich der Vorarlberger Schwärzler (ATP 174) dem frischgebackenen Gewinner des ATP-125-Challengers in Nottingham vom Samstag, dem auf Position 32 gelisteten Australier Christopher O’Connell (ATP 123), mit 6:7 (3), 4:6 beugen. Einziger Vorteil für die heimischen Tennisfans: Der Antritt der beiden nächste Woche bei den win2day Open Tennis Staatsmeisterschaften in Oberpullendorf ist hiermit sicher. Auch Grabher erging es am Dienstag leider nicht besser. Die auf zwölf gereihte Vorarlbergerin (WTA 118) zog gegen die Georgierin Mariam Bolkvadze (WTA 539) mit 4:6, 6:7 (6) den Kürzeren – trotz Breakführungen im ersten (2:0, 4:3) und im zweiten Durchgang (3:2) beziehungsweise einem 4:1-Vorsprung mit zwei Minibreaks im Tiebreak des zweiten Satzes.