Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Wir erlauben uns auf nachstehende Gesetzespassage nochmals besonders aufmerksam zu machen:
Ab 1. April 2006 ist gemäß § 18 Abs. 3 letzter Satz Vereinsgesetz 2002
(VerG) die ZVR-Zahl von den Vereinen im Rechtsverkehr (d.h. jeglicher Schriftverkehr wie Brief, Fax, mail,...) nach außen zu führen.
Die ZVR-Zahl scheint auf jedem Vereinsregisterauszug auf. Das Nichtführen der ZVR-Zahl im Rechtsverkehr nach außen stellt gemäß § 31 Ziff. 4 lit. e Vereinsgesetz eine Verwaltungsübertretung dar.
Wo erfahren Sie die ZVR-Zahl des Vereines:
Diese ZVR-Zahl des Vereines erfahren Sie ab sofort entweder durch eine Abfrage beim Zentralen Vereinsregister (ZVR) im Internet unter
Gleichfalls erinnern wir, dass die Frist für die Anpassung der Vereinsstatuten an das Vereinsgesetz 2002 mit Mitte dieses Jahres endet.
Wir ersuchen daher diese Information auch an Ihre Landesverbände und Vereine weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Anni Nowak/Sekretariat
Österreichische Bundes-Sportorganisation Prinz Eugen-Straße 12 1040 Wien
Tel: 01/504 44 55-13
office@bso.or.at
ZVR 428560407
http://zvr.bmi.gv.at - die Eingabe des genauen Vereinsnamens ist erforderlich und die Abgabe ist gebührenfrei - oder bei der Vereinsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Bundespolizeidirektion).www.bso.or.at <http://www.bso.or.at/>