Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Tennisfreunde!
Anbei eine wichtige Ergänzung zur Einsatzberechtigung in den Durchführungsbestimmungen 2011 (§10):
(3) Spieler aus rangniederen Mannschaften sind in ranghöheren Mannschaften ihres Bewerbs einsatzberechtigt. Spieler aus rangniederen Mannschaften, die in ranghöheren Mannschaften dreimal oder öfter eingesetzt wurden, verlieren mit dem dritten Einsatz in den rangniederen Mannschaften ihre Einsatzberechtigung.
(4) Ein Spieler ist in der OÖMM in derselben Kalenderwoche (Montag – Sonntag) nur in einer Mannschaft des jeweiligen Bewerbs einsatzberechtigt. Bei einem möglicherweise notwendigen Ersatztermin hat die Kalenderwoche des ursprünglich vom OÖTV angesetzten Spieltermins Gültigkeit.
(4a) ERGÄNZUNG: Ein Spieler darf in einem Spieljahr im jeweiligen Bewerb (gemäß §6 der DFB) maximal achtmal (8x) eingesetzt werden.
Diese Ergänzung wurde nachträglich zum Schutz der kleineren Vereine eingefügt. Bei mehreren - z. B. Herren-Mannschaften eines Vereines - könnten Spieler sonst 9x spielen.
Mit der freundlichen Bitte um Weiterleitung an die Mannschaftsführer und Spieler verbleiben wir
mit sportlichen Grüßen
im Auftrag des OÖTV Wettspielreferates
Joachim Unterscheider
Sportsekretär des OÖTV